Leistungen
Das Betreute Wohnen bietet
- eine barrierefreie, wohnliche und komfortable Bauweise
- Kommunikationsbereiche und Behandlungsräume
- das Angebot persönlicher und kontaktfördernder Hilfen
- die Sicherheit koordinierter Dienst- und Hilfeleistungen
- ein den Bedürfnissen und Wünschen angepasstes Leistungsspektrum
Ziel des Betreuten Wohnens ist die Förderung des selbständigen Wohnens mit eigener Haushaltsführung und die Gewährleistung von abrufbereiten bedarfsgerechten Hilfen. Im Betreuten Wohnen ist die vertraglich definierte Grundversorgung, die durch die Betreuungspauschale abgedeckt ist, kombinierbar mit der Wählbarkeit individueller Hilfe- und Pflegeleistungen.
Neben der Versorgungssicherheit stehen die Förderung der Hausgemeinschaft und die Einbindung in das Gemeindeleben der Stadt Ladenburg im Vordergrund.
Grundleistungen
Die Betreuungspauschale beinhaltet folgende Grundleistungen:
- Anwesenheit einer qualifizierten Kraft stundenweise zu bekannt gegebenen Zeiten.
- Beratung über Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten
- Information über Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
- Vermittlung bei der Beschaffung von geeigneten Hilfsmitteln
- Beratung in Fragen der alltäglichen Lebensführung und in persönlichen Angelegenheiten
- Beschaffung von Medikamenten
- Vermittlung und Koordination der abrufbaren Wahlleistungen
- Beratung bei einem notwendigen Umzug in ein Pflegeheim
- Die Bewohner der Villa Vita werden auf Wunsch bevorzugt in das Seniorenheim Rosengarten
aufgenommen. - Information über Angebote von kulturellen Veranstaltungen außerhalb des Hauses
- Vermittlung zu Aktivitäten von Senioren in Ladenburg
- 24 h Hausnotruf
- Während eines Krankenhausaufenthaltes: Versorgung der Wohnung (Blumen / Briefkasten)
- Organisation von informativen und geselligen Veranstaltungen
- Kommunikative Angebote für die Hausgemeinschaft
- Wohnungsschlüsselverwahrdienst
- Koordination der Nutzung des Gemeinschaftsraumes für hausinterne Aktivitäten
Alle Grundleistungen werden durch die Betreuungspauschale abgedeckt.
Wahlleistungen
Der Wahlservice umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen im Haushalt, in der Pflege und bei Besorgungen. Welche Hilfen von welchem Dienst erbracht werden sollen, entscheidet der einzelne Bewohner selbst. Sie sind jederzeit frei wählbar, niemals verpflichtend. Die in der Grundpauschale vorhandene Betreuungskraft ist bei der Vermittlung folgender Dienste behilflich:
Hauswirtschaftliche Dienste:
- Mahlzeitenservice
- Hilfe beim Einkaufen / Lebensmittelanlieferung
- Wäscheservice
- Getränkeservice
- Wohnungsreinigung
- Wohnungsversorgung bei Abwesenheit
- Einfache haustechnische Hilfeleistungen und Kleinreparaturen außerhalb des offiziellen
Hausmeisterdienstes
Beförderungsdienste
- Boten- und Begleitdienste
Pflegerische Dienste:
- Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Dienste im Rahmen von SGB XI
(Pflegeversicherung) und SGB V (Krankenversicherung) - Versorgung im Krankheitsfall außerhalb von SGB V und SGB XI
Hausintern:
- Nutzung des Gemeinschaftsraumes für private Feierlichkeiten
Weitere Serviceleistungen sind nach Absprache und persönlichen Bedürfnissen möglich.